Erlass der Grundsteuer A zzgl. Mahngebühren und Säumniszuschlägen in Höhe von 13.256,12 EUR
Der Stadtrat beschließt die Forderungen aus Grundsteuer A in Höhe von 12.677,58 Euro, aus Mahngebühren in Höhe von 374,33 Euro und Säumniszuschlägen in Höhe von 213,21 Euro in einem Einzelfall zu erlassen.