Beendigung ehrenamtlicher Tätigkeit gemäß § 18 Absatz 1 Punkt 4 SächsGemO
Der Stadtrat beschließt das Ausscheiden der beratenden Bürgerin Frau Katrin Koitzsch aus dem Verwaltungsausschuss der Stadt Radeberg aus wichtigem Grund gemäß § 18 Absatz 1 Punkt 4 SächsGemO zum 01. Mai 2008.
Frau Katrin Koitzsch bat mit Schreiben vom 06.03.2008 um Beendigung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als beratende Bürgerin, um ihrer beruflichen Verantwortung und der Fürsorge für ihre Familie nachkommen zu können.