Erklärung der Stadt Radeberg zum Verzicht auf Landabfindung, Flurstücke 822 und 826 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt den Verzicht auf Landabfindung für die Flurstücke 822 und 826 der Gemarkung Radeberg und die Annahme der Geldabfindung für diese Flurstücke in Höhe von 12.187,50 Euro (0,75 Euro/m²).
Die betroffenen Flurstücke wurden und werden vom Freistaat Sachsen für den Neubau der Staatsstraße S 177 zur Ortsumfahrung Großerkmannsdorf-Radeberg benötigt. Der Freistaat Sachsen, vertreten durch das Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz, bot dafür kein Austauschland an sondern unterbreitete der Stadt Radeberg das Angebot der Geldabfindung für diese Flurstücke in Höhe von 12.187,50 Euro.