Erklärung der Stadt Radeberg zum Verzicht auf Landabfindung, Flurstücke 901 und 907/2 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat der Stadt Radeberg bestätigt die beigefügte Erklärung der Stadt Radeberg zum Verzicht auf Landabfindung für die Flurstücke 901 und 907/2 der Gemarkung Radeberg und die Annahme der Geldabfindung für diese Flurstücke in Höhe von 6.748,00 Euro.
Die betroffenen Flurstücke wurden vom Freistaat Sachsen zum Ausbau der S 177 benötigt. Die Erklärung zum Verzicht auf Landabfindung wurde bereits im Juli 2007 unterzeichnet. Die Geldabfindung ist bereits bei der Stadt Radeberg eingegangen. Der Beschluss ist gemäß Hauptsatzung auf Grund der Höhe der Abfindung nachzuholen.