Benennung der Verbindungsstraße (alter Friedhofsweg Flurstücke 1533, 59/2, 424/2 der Gemarkung Radeberg) in " Am Baumhaus"
Der Stadtrat beschließt die Benennung der bereits öffentlich gewidmeten Straße (bestehend aus den Flurstücken 1533; 59/2 und 424/2 der Gemarkung Radeberg) mit einer Gesamtlänge von ca. 0,136 km in "Am Baumhaus"
Die genannten Straßenflurstücke hatten bisher keinen Namen und wurden als Verbindungsstraße geführt. Durch den Bau der Kindertagesstätte Baumhaus ist es erforderlich, eine Straßenbezeichnung mit entsprechender Hausnummer zu benennen. Die Flurstücke 59/2 und 424/2 der Gemarkung Radeberg befinden sich noch im Eigentum des Freistaates Sachsen, die Baulast liegt aber bereits bei der Stadt. Radeberg. Der Eigentumsübergang an die Stadt Radeberg wurde beim Freistaat Sachsen beantragt und somit können diese Flurstücke in den Straßenbestand der Stadt Radeberg mit aufgenommen werden.