Übertragung der Aktiva und Passiva des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung zum 31.12.2005/01.01.2006 auf den Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE
Der Stadtrat beschließt die festgestellten Aktiva und Passiva der Bilanz des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung der Stadt Radeberg zum 31.12.2005 mit der Änderung gemäß der in der Anlage beigefügten Aufgabebilanz auf den 01.01.2006 des Eigenbetriebes Trinkwasserversorgung der Stadt Radeberg auf den Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE zu übertragen.
Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 23.11.2005 beschlossen, den öffentlich-rechtlichen Vertrag nebst Anlagen über die Übertragung der vollständigen Aufgabe der Trinkwasserversorgung (Bildung Vollzweckverband) auf den Trinkwasserzweckverband Röderaue zu vereinbaren und den Bürgermeister zu ermächtigen, diesen Vertrag zu unterzeichnen(Beschluss-Nr.: 91/05). In § 3 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist geregelt, dass im Zuge der Übertragung der weiteren Aufgaben die Verbandsmitglieder den gesamten noch bei ihnen verbliebenen Geschäftsbetrieb mit allen Rechten und Pflichten und allen Aktiva und Passiva aufgrund der nach Eigenbetriebsrecht aufgestellten und geprüften Bilanzen zum 31.12.2005 in den Trinkwasserzweckverband RÖDERAUE einbringen. Nach § 5 des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist der geprüfte Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum Geschäftsjahr 2005 dem öffentlich-rechtlichen Vertrag als Anlage 7 beizufügen. Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist der Wert des Betriebsvermögens für den Zeitpunkt der Veräußerung (Aufgabe) nach § 4 Abs. 1 oder nach § 5 EStG zu ermitteln. Es muss damit auf den Zeitpunkt der Betriebsveräußerung bzw. auf den Tag des Beginns der Betriebsaufgabe eine Schlussbilanz aufgestellt werden. Somit war eine Aufgabebilanz zu erstellen. Die Aktiva und Passiva dieser Bilanz gehen in die Bilanz des TZV RÖDERAUE ein. Bei der Aufstellung der Aufgabebilanz zum 01.01.2006 im Zeitraum März bis Juni 2006 war der Passivposten in der Rückstellung "Abschluss- und Prüfungskosten" um 935,00 EUR, aufgrund der vorliegenden Rechnung, aufzulösen. Daraus ergibt sich ein dem Wert der Auflösung entsprechender Gewinn und eine um diesen Wert niedrigere Bilanz gegenüber der Bilanz zum 31.12.2005.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt