Beschluß 17/08 vom 27.02.2008 (Beschlußvorlage 24/08)
Betreff
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 49 "Erweiterung Automobile Radeberg GmbH, Pillnitzer Str. 34" - Billigungsbeschluss - Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 "Erweiterung Automobile Radeberg GmbH, Pillnitzer Str. 34" wird geändert. Zum Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke: 1212/12, 1212/20, 1215/6, 1218/22,1218/23, 1218/24,1218/29, 1220/20, 1220/43. Die genaue Lage der Geltungsbereichsgrenze wird durch die Planzeichnung bestimmt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.49 "Erweiterung Automobile Radeberg GmbH, Pillnitzer Str. 34", Bearbeitungsstand 19.02.2008, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in Anwendung von §§ 13 a und 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 a und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung
Die Bearbeitung des Bebauungsplanes hat die Planreife erreicht, dass der 1. Entwurf gebilligt werden kann.