Vorzeitige Grundbuchbelastung des Grundstückes Hauptstraße 64 bis 66 in Liegau- Augustusbad, Teilfläche des Flurstückes 1/3 der Gemarkung Liegau-Augustusbad
Der Stadtrat erteilt die Genehmigung zur vorzeitigen Grundbuchbelastung des Grundstückes Hauptstraße 64 bis 66 in Liegau-Augustusbad, Teilfläche des Flurstückes 1/3 der Gemarkung Liegau-Augustusbad, in Höhe von 200.000,00 EURO durch den Erwerber, die Grundstücksgemeinschaft Kremer - Thiele GbR.
Der Ortschaftsrat Liegau-Augustusbad hat mit Beschluss 01-01/08 vom 09.01.2008 und der Stadtrat Radeberg hat mit Beschluss vom 30.01.2008 den Verkauf des Grundstückes Hauptstraße 64 bis 66 in Liegau-Augustusbad beschlossen. Während der Sitzung des Stadtrates und vor Beschlussfassung teilte der Ortsvorsteher von Liegau-Augustusbad, Herr Adler, dem Stadtrat auf Nachfrage mit, dass der Verkauf an die Grundstücksgemeinschaft Kremer/Thiele GbR erfolgt. Der Stadtrat Radeberg stimmte zu. Bei Beschlussfassung war die Höhe der Grundbuchbelastung noch nicht bekannt.