Benennung und öffentliche Widmung des Flurstückes 9/4 der Gemarkung Ullersdorf
Der Stadtrat beschließt die Benennung des Flurstückes 9/4 der Gemarkung Ullersdorf, Weg zwischen der Dorfstraße und dem Kinderhaus, mit einer Länge von 55,5 Meter in "Schleichweg" und die öffentliche Widmung als öffentliche Straße gemäß § 6 SächsStrG mit einer Widmungsbeschränkung als Gehweg.
Nach Ausbau des Weges, Flurstück 9/4 der Gemarkung Ullersdorf, zwischen der Dorfstraße und dem Kinderhaus soll dieser nun benannt und öffentlich gewidmet werden.