Satzung zur Bildung von Grundschulbezirken
Der Stadtrat beschließt beiliegende Satzung zur Bildung von Grundschulbezirken.
Entsprechend § 25 des Sächs. Schulgesetzes sind den Grundschulen Schulbezirke zugeordnet. Der Schüler hat die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt. Die Stadt Radeberg als Schulträger von vier Grundschulen kann Einzelbezirke oder gemeinsame Schulbezirke bestimmen. Die Festlegung der Einzelbezirke soll den Bestand der vier Grundschulen in Radeberg und den Ortsteilen sichern. Die jetzt bestehenden Schulbezirke wurden durch den Stadtrat 1998 festgelegt. Damals wurde das Einzugsgebiet für die Grundschule Liegau-Augustusbad um das Gebiet Silberberg-Karlstrasse erweitert, um den Schulstandort aufgrund absehbar nur kurzzeitiger geringer Schülerzahlen zu sichern. Die Aufnahmekapazität der Schulen hängt vor allem von der Raumsituation ab. In der einzügigen Grundschule in Liegau-Augustusbad stehen neben dem Werkraum vier Klassenräume zur Verfügung. Die Größe der Räume variiert und lässt Schülerzahlen zwischen 20 und 28 zu. Nach jetziger Statistik müssten 2008/2009 mit 31 Schülern zwei erste Klassen gebildet werden, ebenso 2011/2012. Die Kinder im Einzugsgebiet Silberberg-Karlstraße-Badstrasse werden aus diesem Grund wieder dem Grundschulbezirk Stadtmitte zugeordnet. Die Grundschule Stadtmitte kann die zusätzlichen Schüler aufnehmen und wird ab dem Schuljahr 2008/2009 3-zügig laufen. Die Mindestschülerzahl in Liegau-Augustusbad wird weiterhin mittelfristig erreicht.
Nach der Kommentierung des Sachs. Schulgesetzes (Runch/Geißler/Ihlenfeld) ist für die Bildung und Änderung der Schulbezirke einen rechtssatzförmige Regelung, eine Satzung, notwendig.