Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 353.264,94 EUR
Der Stadtrat der Stadt Radeberg beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 353.264,94 EUR durch Mehreinnahmen aus der Einkommensteuer zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 des Finanzausgleichsgesetzes - FAG des Freistaates Sachsen vom 01.01.2007 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung 2008 des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 15.04.2008 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 3.543.364,94 EUR, die um 353.264,94 EUR über dem Planansatz des am 25.10.2006 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt. Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 25,0 v.H. auf die Umlagegrundlagen, die Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg. Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.