Änderung des Bebauungsplanes "Gut Schäfer Großerkmannsdorf" - Aufstellungsbeschluss
Es gab einen Antrag auf Befreiung von der textlichen Festsetzung 1.6, 2. Satz. Die Bauherren Farn. Geißler, beabsichtigen 2 Garagen und 1 Schuppen als Grenzbebauung auf ihrem Baugrundstück außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (äußerer Rand des Baugebietes) einzuordnen. Eine Befreiung von der textlichen Festsetzung 1.6 kann nicht erteilt werden, da es sich um Grundzüge der Planung handelt. Der Ortschaftsrat Großerkmannsdorf ist der Auffassung, dass die Festsetzung 1.6 des Bebauungsplanes "Gut Schäfer Großerkmannsdorf" eine zu starke Reglementierung der Bauherren und der möglichen Nutzungen der Baugrundstücke darstellt und empfiehlt darum dem Stadtrat, den Bebauungsplan zu ändern.