Sanierungsgebiet "Innenstadt" Radeberg Neufassung der Förderregelung für private Maßnahmen innerhalb des Bund-Länder- Programmes "Städtebauliche Erneuerung" (StBauE) auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift VwVStBauE vom 21.07.2008
Der Stadtrat stimmt der auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung" vom 21.07.2008, in Kraft getreten am 08.08.2008, erarbeiteten Förderregelung für private Vorhaben innerhalb des Bund-Länder-Programmes "Städtebauliche Erneuerung" für das Sanierungsgebiet "Innenstadt" der Stadt Radeberg zu.
Am 08.08.2008 trat die neue Verwaltungsvorschrift "Städtebauliche Erneuerung" in der Fassung vom 21. Juli 2008 in Kraft. Es wurden hier umfassende Änderungen vorgenommen, sodass eine Neuregelung der Förderbedingungen der Stadt Radeberg für private Maßnahmen innerhalb des Bund-Länder- Programmes "Städtebauliche Erneuerung" notwendig wird. Die bestehende Förderregelung entsprach den Bedingungen der bisher geltenden VwVStBauE in der Fassung vom 21.Juli 2005 und wird den veränderten Vorgaben aus der neuen VwVStBauE nicht mehr gerecht.