Beschluß 100/08 vom 29.10.2008 (Beschlußvorlage 125/08)
Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2009 und 2010 mit Haushaltsplan
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Zweijahreshaushalt der Haushaltsjahre 2009 und 2010.
Begründung
Gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 SächsGemO hat sie die Möglichkeit, eine haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre, nach zwei Jahren getrennt, zu erlassen. Der Stadtrat hat am 26.03.2008 beschlossen, eine Haushaltssatzung für zwei Haushaltsjahre zu erlassen. Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 mit seinen Bestandteilen nach § 2 Abs. 1 KomHVO - Gesamtplan, Einzelpläne des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, dem Sammelnachweis Personalausgaben und dem Stellenplan - ist nach § 75 Abs. 1 Satz 1 SächsGemO Bestandteil der Haushaltssatzung.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt:
- vollständiges Exemplar der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan (Bestandteile und Anlagen) erhalten
- beschließenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses,
- der Bürgermeister und die Ortsvorsteher der Ortsteile der Stadt Radeberg, soweit sie nicht Mitglieder des Verwaltungsausschusses sind,
- die Fraktionsvorsitzenden, soweit sie nicht Mitglieder des Verwaltungsausschusses und/oder Ortsvorsteher sind
- die Haushaltssatzung mit den beschlussrelevanten Bestandteilen des Haushaltsplanes - Vorbericht, Ortsteilhaushalte, Gesamtplan, Sammelnachweis Personalausgaben, Stellenplan - und den Anlagen zum Haushaltsplan - Finanz- und investitionsplan, Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den Stand der Schulden und Rücklagen, die Vermögensübersicht und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe - erhalten - alle übrigen Mitglieder des Stadtrates, des Technischen Ausschusses und der Ortschaftsräte sowie die beratenden Mitglieder des Verwaltungsausschusses, des Technischen Ausschusses und des Sozialausschusses