Beschluß 98/07 vom 24.10.2007 (Beschlußvorlage 110/07)
Betreff
Einfacher B-Plan Nr. 50 "Mischgebiet ehemaliges Eisenhammerwerk" Aufstellungsbeschluss Billigungsbeschluss
Beschlußtext
- Die Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Nr. 50 "Mischgebiet ehemaliges Eisenhammerwerk" wird beschlossen. Zum Geltungsbereich gehören die Flurstücke 1423/5, 1423/6, 1423/7, 1423/8, 1423/4, 1422/2, 1422/4 Gemarkung Radeberg (siehe Anlage zur Beschlussvorlage).
- Es wird eingeschätzt, dass dieses Vorhaben der Innenentwicklung von Radeberg dient. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB wird angewendet.
- In Anwendung von § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird beschlossen, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen.
- In Anwendung von §§ 13 a und 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Der Entwurf des einfachen Bebauungsplanes Nr. 50, Stand 23.10.2007, wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die berührten Behörden und sonstigen TOB nach § 13 Abs. 2 Nr.3 BauGB und der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme in angemessener Frist zu geben.
Begründung
Auf Grund der unmittelbaren Nachbarschaft zwischen Wohnen und Gewerbe ist es an diesem Standort erforderlich, diese Bereiche als Mischgebiet festzusetzen. Nur über diese Festsetzung ist die Entwicklung der angrenzenden gewerblichen Flächen mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand für Lärmschutzmaßnahmen möglich.