Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 9 "Erweiterung Automobile Radeberg GmbH, Pillnitzer Straße 34" Einleitungsbeschluss
Das Unternehmen "Automobile Radeberg, Pillnitzer Str. 34" möchte Ihren Firmensitz erweitern. Die Erweiterung ist in den Außenbereich hinein geplant in Richtung Richard-Wagner-Str.. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB ist nur auf die bauliche Erweiterung eines gewerblichen Betriebes anwendbar, der bereits im Außenbereich errichtet wurde. Eine Genehmigung über § 35 Abs. 2 BauGB lässt sich nicht erteilen, weil diese Erweiterung den Darstellungen des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes - Fläche für Landwirtschaft - widerspricht (öffentl. Belang). Aus den o.g. Gründen kann das Baurecht für die Erweiterung des Autohauses in den Außenbereich hinein nur über ein Bauleitplanverfahren geschaffen werden. Das Unternehmen Blochwitz-Kunath GbR ist Eigentümer der Flurstücke 1215/6, 1212/10 und 1218/22, Gemarkung Radeberg.