Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum für einen Teil des Flurstückes 568 der Gemarkung Radeberg
Der Stadtrat bestätigt die in der Anlage der Beschlussvorlage beigefügte Planvereinbarung, die im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens Nr. 220312 des Staatlichen Amtes für Ländliche Entwicklung Kamenz für die Zuordnung einer Teilfläche des Flurstückes 568 der Gemarkung Radeberg mit dem bereits im Eigentum der Stadt Radeberg aufstehenden Gebäudes erforderlich wurde.
Mit notariellem Kaufvertrag Nr. 491/1997 erwarb die Stadt Radeberg die auf dem Flurstück 568 der Gemarkung Radeberg aufstehende Maschinenhalle von der in Liquidation befindlichen LPG Einigkeit Radeberg. Auf dem Flurstück 568 befanden sich weiterhin zwei Gartenanlagen. Im Rahmen des Vollzugs des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes sollte eine Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und die Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum für das Flurstück 568 erfolgen. Da im Flächennutzungsplan die Fläche mit der Maschinenhalle als Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr vorgesehen war (und auch so in 2006 bestätigt wurde), stellte die Stadt Radeberg in 2006 den Antrag auf Zusammenführung von Gebäudeeigentum an Maschinen- und Traktorenhalle gemäß Gebäude-Grundbuchblatt 3345 von Radeberg und dem Flurstück 568 der Gemarkung Radeberg, Grundbuchblatt 839 von Radeberg. Das Bodenordnungsverfahren wurde mit Anordnungsbeschluss vom 06.06.2006 (veröffentlicht in "die Radeberger" vom 23.06.2006) angeordnet. Abgeschlossen werden soll das Verfahren mit der beiliegenden Planvereinbarung. Im Zusammenhang mit diesem Verfahren soll die Zuwegung für das Flurstück abgesichert werden. Die Eigentümer des Flurstücks 568a hatten ihr Flurstück der Zusage erworben, über das Flurstück 568 den Zugang zu erhalten, da die Zuwegung (Flurstück 366a) durch eine Trafostation, die für die Energieversorgung des damaligen LPG-Komplexes gebaut wurde, nicht genutzt werden kann.