Änderung der Verwaltungskostensatzung
Der Stadtrat beschließt beiliegende Änderungssatzung zur Verwaltungskostensatzung der Stadt Radeberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verwaltungskostensatzung als Neufassung bekannt zu machen.
Mit der Änderung des Verwaltungskostengesetzes des Freistaates Sachsen waren in den kommunalen Kostensatzungen zum 01.01.2004 die Mindestgebühren von 2,50 Euro auf 5 Euro anzuheben. Der Stadtrat lehnte in seiner Sitzung am 17.12.2003 die Änderungssatzung mit der Anhebung der Mindestgebühren ab. Die Klage der Stadt Radeberg wies das Gericht mit Urteil vom 06. Juni 2007 ab. Wenn kein Rechtsmittel eingelegt wird, ist das Urteil am 11. September 2007 rechtskräftig. Demzufolge ist die Satzung zu ändern. Bei der Bearbeitung der Satzung wurden redaktionelle Änderungen (z.B. Anlage 1 - Übernahme des aktuellen Wortlautes) berücksichtigt. Wegen der Übersichtlichkeit schlagen wir die Bekanntmachung der Neufassung vor.