Rechtsverordnung der Stadt Radeberg über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Der Stadtrat beschließt folgende Rechtsverordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen: (siehe Anlage 2)
Nach § 7 Abs. 5 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächs. Ladenöffnungsgesetz) vom 16.03.2007 (GVBl. S.42 ff) erfolgt die Regelung der Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung der Gemeinden.