Rechtsverordnung der Stadt Radeberg über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2007
Der Stadtrat beschließt folgende Rechtsverordnung über verkaufsoffene Sonn- und Feiertage im Jahr 2007: (siehe Anlage 1)
Nach § 8 Abs. 2 des Sächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Sächs. Ladenöffnungsgesetz) vom 16.03.2007 (GVBl. S.42 ff) erfolgt die Regelung der Öffnungszeiten durch Rechtsverordnung der Gemeinden. Die aufgeführten Sonntage sind mit dem Vorsitzenden des Gewerbevereins abgestimmt.