Vorvereinbarung zur Widmung von Wegen zwischen der Teilnehmergemeinschaft S 177 OU Großerkmannsdorf / Radeberg beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz und der Stadt Radeberg
Der Stadtrat stimmt der Unterzeichnung der Vorvereinbarung zur Widmung von Wegen zwischen der Teilnehmergemeinschaft S 177 OU Großerkmannsdorf/ Radeberg beim Staatlichen Amt für Ländliche Entwicklung Kamenz und der Stadt Radeberg, durch den Bürgermeister zu.
Im Rahmen des Vorhabens S 177 OU Großerkmannsdorf/Radeberg werden durch die Teilnehmergemeinschaft verschiedene Wege als gemeinschaftliche Anlagen ausgebaut. Sie werden der Stadt Radeberg, nach Fertigstellung zugeteilt. Die Wege mit den Maßnahmekennzahlen 116-05; 116-22/ 116-23; 116-24 die Gemarkung Großerkmannsdorf betreffend und die Wege mit den Maßnahmekennzahlen 116-04; 116-26; 116-27; 116-29 und 116-32 die Gemarkung Radeberg betreffend stehen bisher nicht im Eigentum der Stadt Radeberg. Mit dem Beschluss zur Unterzeichnung der Vorvereinbarung wird die Stadt Radeberg Eigentümer dieser Wege, muss diese öffentlich widmen und zukünftig unterhalten. Gemäß Verwaltungsvorschrift zum Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen mit landschaftspflegerischen Begleitplan nach § 41 Flurbereiningungsgesetz - Ländliche Neuordnung sind die beabsichtigten künftigen Widmungen nach § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 5 und § 8 Absatz 4 Sächsisches Straßengesetz schriftlich zu vereinbaren.