Änderung der personellen Besetzung des Sozialausschusses der Stadt Radeberg
Der Stadtrat stellt fest, dass durch den Wegszug der Frau Sabine Hiemann die Wählbarkeit nach § 16 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) nicht mehr besteht und Frau Sabine Hiemann somit aus dem Sozialausschuss ausscheidet.
Frau Irmgard Schleinitz (stellv. ber. Bürgerin) übernimmt die Funktion von Frau Sabine Hiemann als ber. Bürgerin im Sozialausschuss.
Frau Sabine Hiemann verlegte im Dezember 2006 ihren Hauptwohnsitz nach Dresden. Mit dem Wegzug geht ihr Wahlrecht nach § 16 Absatz I in Verbindung mit § 15 Absatz I SächsGemO verloren. Damit besteht ebenfalls die Wählbarkeit nicht mehr (§ 31 Absatz I SächsGemO). Gemäß § 34 Absatz I SächsGemO scheiden die Mitglieder aus dem Stadtrat aus, bei denen während der Legislaturperiode der Verlust der Wählbarkeit eintritt. Das Ausscheiden ist vom Stadtrat mit Beschluss festzustellen.