Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt die der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Radeberg.
In der am 25.10.2006 beschlossenen Fassung der Abwassersatzung ist eine fehlerhafte Verweisung im § 25 Abs.2 Nr. 1 auf § 29 Abs. 2 enthalten, die bei der Ausfertigung übersehen wurde. Es wurde eine neue Nr. 1 eingefügt, die folgenden Punkte wurden neu nummeriert und die fehlerhafte Verweisung korrigiert.
Die der Abwassersatzung zugrunde liegende Mustersatzung des SSG hat im siebten Abschnitt Regelungen zur Gebührenschuld getroffen, die sich hinsichtlich der Abwassergebühren für die Teilleistung Niederschlagswasser als äußerst unpraktikabel darstellen. Auf die Abwassergebühren für die Teilleistung Niederschlagswasser sollten nach der bisherigen Regelung Vorauszahlungen geleistet und am Ende des Veranlagungszeitraumes die Gebühren festgesetzt werden. Da die Abwassergebühren für die Teilleistung Niederschlagswasser durch die Befragung feststehen, ergibt sich hier ein unvertretbar hoher Verwaltungsaufwand. Eine praktikable Lösung wird in der Festsetzung der Abwassergebühren für die Teilleistung Niederschlagswasser am Jahresbeginn frühestens mit dem Zeitpunkt des abgenommenen Anschlusses an die Abwasseranlage oder dem Beginn der Einleitung gesehen. Demgemäß wurden die §§ 50 und 51 geändert.