Beschluß 31/07 vom 25.04.2007 (Beschlußvorlage 33/07)
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 48 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte Radeberg" - Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches - Billigungsbeschluss - Beschluss zur 1. Offenlage
Beschlußtext
Beschlußtext
- Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte" wird geändert. Zum Geltungsbereich gehören folgende Flurstücke: Teile von Flstck. 445, Teile von Flstck. 446, Teile von Flstck. 1533, Teile von Flstck. 424. Die genaue Lage der Geltungsbereichsgrenze wird durch den Rechtsplan, Plan - Nr. 1, bestimmt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 "Baumhaus - Christliche Kindertages- und Familienbildungsstätte", Bearbeitungsstand 17.04.2007, wird gebilligt.
- In Anwendung von §§ 13 a und 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in Anwendung von §§ 13 a und 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 13 a und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung
Im Verlauf der Planung hat sich ergeben, dass die Spielfläche der Kindertagesstätte um ca. 7,5 m breiter werden muss. Die derzeit genutzte öffentliche Verkehrsfläche (Umfahrung zwischen Pulsnitzer Str. und Otto-Uhlig-Str.) befindet sich nicht ausschließlich auf der öffentlich gewidmeten Fläche (Flstck. 1533). Sie folgt dem Verlauf der Friedhofsmauer. Aus diesen beiden Gründen ist eine Änderung des Geltungsbereiches erforderlich.
Die vollständigen Unterlagen des Geotechnischen Berichtes, Baugrundbüro Hommel GmbH, vom 28.03.2007 können im Bauamt bei Frau Vogel während der Sprechzeiten eingesehen werden.