Beschluß 30/07 vom 25.04.2007 (Beschlußvorlage 32/07)
Betreff
1. Änderung B-Plan "Wohnpark an der Radeberger Straße", OT Liegau-Augustusbad Billigungsbeschluss Beschluss zur Offenlage
Beschlußtext
- Die 1. Änderung zum B - Plan "Wohnpark an der Radeberger Strasse", Bearbeitungsstand 11.04.2007, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung (Teil C) wird gebilligt.
- In Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange in Anwendung von § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Begründung
Es gibt keine Belange, die dem geplanten Vorhaben entgegenstehen.