Beschluß 112/07 vom 12.12.2007 (Beschlußvorlage 124/07)
Betreff
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Sondergebiet "Hotel, Erholung, Sport" in "Wohnpark am Golfplatz", OT Ullersdorf Ergänzung des Abwägungsbeschlusses (Stellungnahme Frau Kettner) Satzungsbeschluss
Beschlußtext
- Aus formalen Gründen wird der Satzungsbeschluss, Beschlusspunkt 2 der Beschl. - Nr. 96/07 vom 24.10.2007, aufgehoben.
- Die Ergänzung der Abwägung (Stellungnahme Frau Kettner) zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 12.07.2007 sowie von der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 06.08.2007 bis einschließlich 07.09.2007 wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes "Hotel, Erholung, Sport", in "Wohnpark am Golfplatzu Planfassung 12.07.2007 mit redaktioneller Änderung vom 23.10.2007, bestehend aus der Planzeichnung Teil A, den textlichen Festsetzungen Teil B, wird als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht Teil C und der Textteil zur Grünordnung Teil D werden gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung nach Bestätigung der Erschließungsplanung in Kraft zu setzen.
Begründung
Die Stellungnahme von Frau Kettner war während der Frist der öffentlichen Auslegung eingegangen, aber versehentlich in einem anderen B - Plan Verfahrensordner abgeheftet. Die Abwägung zu dieser Stellungnahme wird hiermit nachgeholt und der Satzungsbeschluss erneut gefasst. Die Abwägung zur Stellungnahme von Frau Kettner bewirkt keine Änderung / Ergänzung der Satzung, Planfassung 12.07.2007 mit redaktioneller Änderung vom 16.10.2007. Die kompletten Satzungsunterlagen wurden Ihnen mit Beschlussvorlage Drucksache - Nr. 108/07 (Sitzungen Ortschaftsrat / Stadtrat im Monat Oktober 2007) bereits zugesandt. Aus diesem Grund haben wir diese nicht noch einmal der Beschlussvorlage beigefügt. Die vollständigen Satzungsunterlagen können auch im Bauamt bei Frau Vogel während der Sprechzeiten eingesehen werden.