Stellungnahme der Stadt Radeberg im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange 3. Planänderung zur Planfeststellung S 177 OU Großerkmannsdorf / OU Radeberg
Die der Beschlussvorlage beiliegende Stellungnahme der Stadt Radeberg zur 3. Planänderung zur Planfeststellung S 177 OU Großerkmannsdorf/ Radeberg wird beschlossen.
Die Stadt Radeberg wurde mit Schreiben vom 30.10.2007 vom Regierungspräsidium Dresden zur wiederholten Stellungnahme zur 3. Planänderung des planfestgestellten Vorhabens "Staatsstraße S177 OU Großerkmannsdorf / OU Radeberg" aufgefordert. Bereits im März 2007 (Stadtratsbeschluss Nr. 10/07 vom 28.02.2007) bzw. im Juni 2007 hatte die Stadt Radeberg zu den Planänderungen bezüglich der Ableitung aus dem Regenrückhaltebecken südlich Großerkmannsdorf in den Goldbach bzw. der Ableitung des Staukanals in die große Röder unweit der Bogenschießanlage im Hüttertal ihre Stellungnahme abgegeben. In beiden Fällen wurden zu der vorgelegten Planung Bedenken angemeldet, da die schadlose Ableitung des Niederschlagswassers nicht gewährleistet erschien. Im Starkregenfall, der in der letzten Zeit gehäuft aufgetreten ist, wurde eine nichttolerierbare Belastung der angrenzenden Gebiete befürchtet, die im Falle des RRB Goldbaches die Überschwemmung einer Vielzahl von Grundstücken des Ortsteils Großerkmannsdorf bedeutet, wie sie bereits zu Pfingsten 2007 aufgetreten ist.
Die Stadt Radeberg hatte eine detaillierte Nachweisführung der vorgelegten Planung gefordert, die nun in Form von vertiefenden hydrologischen Untersuchungen vorgelegt wurde und noch bis zum 5.12.2007 öffentlich ausliegt. Allerdings kann die vorgelegte Planung die Bedenken bezüglich der schadlosen Niederschlagswasserbeseitigung wiederum nicht ausräumen. Zusätzlich wurde die geplante Neuklassifizierung des bestehenden und veränderten Straßennetzes zur Stellungnahme vorgelegt.
Der Beschlussvorlage sind Auszüge aus den Planunterlagen beigefügt, die komplette Unterlage liegt bis 5.12.2007 im Bürgerbüro öffentlich aus und kann im Anschluss an diese Frist im Bauamt eingesehen werden. Ein weiteres Exemplar kann im Ortsamt Großerkmannsdorf eingesehen werden.