S 177 Verlegung südlich Großerkmannsdorf, Vorplanung vom 23.01.2007, Anhörung der Träger öffentlicher Belange Stellungnahme der Stadt Radeberg
Die Belange der Stadt Radeberg, besonders die des Ortsteiles Großerkmannsdorf auf den Gebieten Flächeninanspruchnahme und Umweltverträglichkeit (Schutz Boden, Natur, Tier, Mensch) können mit der vom Straßenbauamt vorgeschlagenen Vorzugsvariante 4 nicht erfüllt werden. Die Stadt Radeberg empfiehlt deshalb die Variante 3 unter Bezug auf die beigefügte Anlage.
Die vollständigen Unterlagen der Vorplanung vom 23.01.2007 zur Verlegung der S 177 südlich der Gemeinde Großerkmannsdorf liegen in der Stadtverwaltung Radeberg, Bauamt, Frau Vogel / Frau Schellhorn oder im Ortsamt Großerkmannsdorf zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten bereit.
Die Vorplanung zur Umverlegung der S 177 südlich der Gemeinde Großerkmannsdorf wurde tiefgründig in mehreren Varianten untersucht. Die Vorzugsvariante Nr. 4 beinhaltet zwar den größten Flächenverbrauch. Aber hinsichtlich der Kostenschätzung und der Betrachtung der Auswirkungen auf die vorhandenen Schutzgüter stellt es die günstigste Variante dar. Die Belange der Stadt Radeberg wurden in Variante 4 hinreichend berücksichtigt.