Stellungnahme zur 2. Planänderung S 177 OU Radeberg / Großerkmannsdorf - 1. BA / Ableitung RRB 1 "Goldbach"
Der Stadtrat beschließt die folgende Stellungnahme:
Der 2. Planänderung zur Planfeststellung "S 177 OU Großerkmannsdorf / OU Radeberg - Ableitung Regenrückhaltebecken RRB 1 Goldbach" wird unter der Bedingung der Berücksichtigung des nachfolgenden Einspruchs die Zustimmung erteilt:
Einspruch wird bezüglich der Tatsache geltend gemacht, dass die vorgelegte Planung nur den Bereich oberhalb der bestehenden S 177 betrachtet. Somit gibt es keinerlei Lösung für die schadlose weitere Ableitung der Bemessungswassermenge BHQ = 1,106 m³/s. Der Straßendurchlass DN 400 und die nachfolgenden Querprofile und Verrohrungen des Goldbaches nehmen diese Mengen auf keinen Fall auf, sodass in Folge ein Aufstau der Wassermassen vor der bestehenden S 177 entstehen wird, anschließend die Straße überflutet und die unterhalb liegenden Grundstücke überschwemmt werden. Der als Entlastung vorgesehene Überlauf in den sehr flach unter der Straße liegenden Regenwasserkanal erzeugt dann im weiteren Verlauf zusätzlich infolge fehlender Stauhöhe in den Schächten das Austreten von Wasser aus den Deckelöffnungen und weitere Überflutungen der Hauptstraße und angrenzender Flächen.
Es wird erneut die Forderung erhoben, die Planung im Verlauf des Goldbaches so weit fortzuführen, bis der Nachweis erbracht ist, dass die vorhandenen Querschnitte das Wasser aufnehmen können.
Bereits zum Zeitpunkt der Auslegung der Unterlagen für die Planfeststellung für die Baumaßnahme "S 177, OU Radeberg / Großerkmannsdorf" waren vom Ortschaftsrat und von Bürgern des Ortsteiles Großerkmannsdorf Bedenken zur gefahrlosen Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Quellgebiet des Goldbaches und von der S 177 geltend gemacht worden, die im Planfeststellungsbeschluss aber keine Berücksichtigung fanden. Diese Bedenken wurden im Rahmen der Planung der Maßnahme "Renaturierung des Goldbaches in der Ortslage Großerkmannsdorf" erneut vorgetragen.
Mit Schreiben des Bürgermeisters an den Amtsleiter des Straßenbauamtes Meißen vom 28.09.2005 wurde dringend auf das Problem hingewiesen und um Überprüfung der Abflussverhältnisse gebeten. Dies wurde vom Amtsleiter mit Schreiben vom 27.10.2005 zugesagt.
Im Ergebnis wurde diese Überprüfung allerdings nur auf den unmittelbar an das Regenrückhaltebecken anschließenden Abschnitt bis zur alten S 177 beschränkt. Einwände dagegen und die Forderung des Stadtbauamtes nach einer gemeinsamen Ortsbegehung wurden seitens des Straßenbauamtes bisher negiert. Der Vergleich zwischen den vorhandenen und den überplanten Querschnitten des Goldbaches oberhalb der S 177 verdeutlicht aber, welche Abmessungen erforderlich sind, damit ein Schaden nach menschlichem Ermessen zukünftig vermieden werden kann.