Erlass einer Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet "Dresdener Heide", Verordnungsentwurf und Schutzgebietsabgrenzung Stellungnahme der Gemeinde gemäß § 51 Abs. 1 SächsNatSchG
Der Entwurf der Stellungnahme der Stadt Radeberg vom 28.11.2006 wird beschlossen.
Vor Erlass einer Rechtsverordnung nach den §§ 16 bis 21 SächsNatSchG (Sächsisches Naturschutzgesetz) ist der Verordnungsentwurf mit einer Übersichtskarte den Behörden, öffentlichen Planungsträgern und Gemeinden, deren Belange berührt werden können, sowie den anerkannten Naturschutzverbänden zur Stellungnahme zuzuleiten.