Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005 des Eigenbetriebes Alten- und Pflegeheim Radeberg
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt entsprechend § 17 Sächsisches Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 12 Sächsische Eigenbetriebsverordnung für den Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim
Bilanzsumme | 8.919.850,09 EUR | |
davon entfallen auf der Aktivseite auf | ||
das Anlagevermögen | 6.753.454,88 EUR | |
das Umlaufvermögen | 2.165.176,57 EUR | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 1.218,64 EUR | |
davon entfallen auf der Passivseite auf | ||
das Eigenkapital | 8.376.278,71 EUR | |
die Rückstellungen | 353.461,73 EUR | |
die Verbindlichkeiten | 190.109,65 EUR | |
den Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 EUR | |
Jahresverlust | - 186.424,94 EUR | |
Summe der Erträge | 4.333.438,80 EUR | |
Summe der Aufwendungen | 4.519.863,74 EUR |
Der Eigenbetrieb Alten- und Pflegeheim Radeberg wurde durch Satzung mit Wirkung ab 01.01.1992 gegründet. Bis 31.12.1991 wurde diese Aufgabe im Haushalt der Stadt Radeberg nachgewiesen. Das Anlagevermögen des Aufgabenbereiches Unterbringung einschließlich Pflege und Betreuung alter sowie pflegebedürftiger Menschen wurde zum 01.01.1992 aus dem übrigen Stadtvermögen ausgegliedert und wird ab diesem Zeitpunkt nach § 91 Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) als Sondervermögen verwaltet und nachgewiesen. Geführt wird das Sondervermögen Alten- und Pflegeheim Radeberg ab 01.01.1992 nach § 95 SächsGemO als Eigenbetrieb der Stadt Radeberg nach Sächsischem Eigenbetriebsgesetz (SächsEigBG). Nach § 17 Abs. 1 SächsEigBG hat die Betriebsleitung zum Schluss des Geschäftsjahres einen aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang bestehenden Jahresabschluss sowie einen Lagebericht aufzustellen. Gemäß § 17 Abs. 2 SächsEigBG ist der Jahresabschluss und der Lagebericht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Der Bürgermeister hat diese Unterlagen unverzüglich dem mit der überörtlichen Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfer oder der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zuzuleiten.
Der Jahresabschluss wurde von der Heimleitung erstellt und dem Bürgermeister mit dem Lagebericht am 27.06.2006 vorgelegt. Der Bürgermeister leitete gemäß § 110 SächsGemO der vom Stadtrat am 24.11.2004 zur überörtlichen Prüfung bestimmten und von der Stadt Radeberg am 26.11.2004 beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ST Treuhand Lincke, Leonhardt & Rinke GmbH den Jahresabschluss und den Lagebericht am 28.06.2006 zu. Am gleichen Tag übergab der Bürgermeister dem zur örtlichen Prüfung vom Stadtrat am 25.05.2005 bestellten Wirtschaftsprüfer Dr. Zielfleisch den Jahresabschluss und den Lagebericht. Die Prüfungen erfolgten im September und Oktober/November 2006. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übergab den Prüfungsbericht des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2005 am 13.112006. Der Prüfbericht der örtlichen Prüfung lag am 17.10.2006 vor. Der Sächsische Rechnungshof Leipzig sicherte telefonisch am 27.11.2006 zu, den abschließenden Vermerk nach § 17 Abs. 4 SächsEigBG noch in der 48. KW zu erteilen, so dass er vor Beschlussfassung den Stadträten zugehen kann.
Die den Beschluss begründenden Unterlagen werden wie folgt verteilt