Erklärung der Stadt Radeberg gegenüber der DKB Deutsche Kreditbank AG im Zusammenhang mit einem an die DKB umgeschuldeten Darlehen der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg
Der Stadtrat beschließt, für das von der IKB Deutsche Industriebank AG an die DKB Deutsche Kreditbank AG umgeschuldete Darlehen der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg mit einer Restschuld in Höhe von 360.000 Euro gegenüber der DKB Deutsche Kreditbank AG, Niederlassung Dresden, Fetscherstraße 29, 01307 Dresden, beigefügte Erklärung abzugeben.
Die WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Radeberg.
Die Festzinsbindung eines von der IKB Deutsche Industriebank an die WVR gewährten Darlehens läuft zum 15. September 2006 aus und eine Umschuldung zu besseren Zinsbedingungen zur DKB Deutsche Kreditbank AG wird vorgenommen.
Die IKB gewährte das Darlehen in Höhe von 881.978,50 EUR (1.725.000 DM) mit einem Zinssatz von 6,95 v.H. unter der Bedingung, dass die Stadt Radeberg als Gesellschafter der WVR eine Erklärung über das Halten von Mehrheitsanteilen an der Gesellschaft abgibt. Der Stadtrat stimmte in seiner Sitzung am 11.12.1996 dieser so genannten weichen Patronatserklärung zu. Inhalt der so genannten weichen Patronatserklärung war, dass sich die Stadt Radeberg während der gesamten Laufzeit des Darlehens bei der IKB an die Aufrechterhaltung der Geschäftsanteile von zumindest 51 v.H. gebunden hält.
Die DBK Deutsche Kreditbank AG bietet der WVR mit der Umschuldung des Darlehens mit einer Restschuld von 360.000 EUR und einer Restlaufzeit von fünf Jahren einen Zinssatz von 4,75 v.H. an. Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens durch die DBK ist, dass die Stadt Radeberg als Gesellschafter der WVR eine analoge Erklärung wie bei dem jetzigen Darlehensgeber IKB abgibt.