Bebauungsplan Nr. 47 "Bebauung zwischen Dresdner Straße, Goldbach, Bahngelände" Aufstellungsbeschluss nach §§ 1 Abs. 3 und 2 Abs. 1 BauGB
Der Eigentümer von Flstck. 1484 d möchte auf seinem Flurstück ein Einfamilienhaus errichten. Dieser Bereich gehört nicht zur im Zusammenhang bebauten Ortslage (Außenbereich im Innenbereich). Das gesamte Quartier bedarf einer städtebaulichen Neuordnung, um unter anderem auch die innere Erschließung zu regeln (Vorraussetzung für das Baurecht).
Es wurden für das Jahr 2006 unter anderem Haushaltsmittel für Planungsleistungen zur Neuordnung der Gewerbebrachen entlang der Dresdener Straße eingestellt. Diese sind bisher nicht ausgeschöpft, so dass Planungsmittel in Höhe von ca. 30 TEUR noch zur Verfügung stehen. Über eine Beteiligung der Grundstückseigentümer innerhalb des Geltungsbereiches wird verhandelt. Der Eigentümer von Flstck. 1484/3 signalisierte die Bereitschaft einer anteiligen Kostenübernahme.