Vereinigung und Verschmelzung der Flurstücke 264/6 und 234/49 (Planstraße A) und der Flurstücke 233/17, 264/17, 234/60, 264/20 (Planstraße B) der Gemarkung Liegau-Augustusbad zu je einem Straßenflurstück sowie Widmung der Straßenflächen gemäß § 6 SächsStrG als öffentliche Verkehrsfläche und Benennung der Straßen
Der Stadtrat beschließt die Vereinigung und Verschmelzung der Flurstücke 264/6 und 234/49 für die Planstraße A und für die Planstraße B die Vereinigung und Verschmelzung der Flurstücke 233/17, 264/17, 234/60, 264/20 zu je einem Straßenflurstück und deren Benennung sowie die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG.
Vorsorglich wird empfohlen, die fußläufige Verbindung zwischen den Planstraßen A und B, bestehend aus den Flurstücken 234/37, 264/15 und 233/20, mit in den Vorgang einzubeziehen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche gemäß § 6 SächsStrG durchzuführen.
Mit Abschluss der Erschließung des B-Plan Gebietes "Wohnpark an der Radeberger Straße" sind neue Straßenflächen entstanden, die zurzeit aus einer Vielzahl von Einzelflurstücken bestehen. Es handelt sich dabei um 2 Ringstraßen (Planstraße A und Planstraße B), die nach erfolgter Vereinigung und Verschmelzung je ein Straßenflurstück darstellen sollen. Gemäß § 6 SächsStrG sind sie als öffentliche Straßenfläche zu widmen.
Die Planstraße A bindet sich an die Langebrücker Straße an, die Planstraße B an den Forstweg.
Die Auswahl der Straßenbezeichnungen erfolgte unter Bürgerbeteiligung bereits mit Beschluss des Ortschaftsrates Liegau-Augustusbad Beschl.-Nr.: 15-02/06 v. 08.02.2006. Danach erhält die Planstraße A die Bezeichnung "Aschheimer Straße", die Planstraße B die Bezeichnung "Zinngießerstraße".