Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kreditaufnahme für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Radeberg
Der Stadtrat beschließt, den Bürgermeister gemäß der mit Festsetzung des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung für das Geschäftsjahr 2006 am 26.10.2005 bestätigten Kreditermächtigung in Höhe von 3.429.314 Euro zum Abschluss eines Kreditvertrages in dieser Höhe mit dem günstigsten Bieter zu bevollmächtigen.
Der Kredit wird zur Zahlung der vom AZV gestundeten Kapitalumlage verwendet. Die Zahlung soll beim AZV zur Ablösung eines beim AZV bestehenden Kredites beitragen. Die Kreditaufnahme bei der Stadt Radeberg soll zeitnah zum Tilgungstermin des Kredites beim AZV erfolgen. Der Tilgungstermin des beim AZV bestehenden Kredites ist der 30.06.2006. Die Kreditaufnahme soll demgemäß am 29.06.2006 erfolgen.
Da der Stadtrat aber bereits am 21.06.2006 seine Sitzung hat und die Banken sich maximal einen halben Arbeitstag an ihre abgegebenen Angebote halten können, ist eine Ermächtigung des Bürgermeisters zum Vertragsabschluss mit dem günstigsten Bieter erforderlich.
Die finanziellen Engpässe im Eigenbetrieb Abwasserentsorgung, hauptsächlich hervorgerufen durch die Verzögerungen in der Beitragserhebung, die wiederum durch die richterlichen Entscheidungen und Änderung des SächsKAG verursacht wurden, hatten zur Nichtzahlung der Kapitalumlagen in 2000 bis 2002 geführt. Die daraufhin beantragte Stundung wurde vom AZV gewährt.
Die Rechtsaufsicht des AZV, das Regierungspräsidium Dresden, forderte im Zusammenhang mit der Genehmigung des Wirtschaftsplanes des AZV den Abbau der Schulden und keine weiteren Verlängerungen von Stundungen. Mit der Rechtsaufsicht der Stadt Radeberg, dem Landratsamt Kamenz, und der Rechtsaufsicht des AZV wurde im Vorfeld der Planungen die Aufnahme eines Kredites zur Rückzahlung der gestundeten Kapitalumlage besprochen.