1. Teilaufhebung eines Beschlusses 2. Abschluss eines Erbbaupachtvertrages zum Flurstück 1423/5 der Gemarkung Radeberg mit Herrn Michael Wirth
Der Stadtrat beschließt
Herr Wirth befindet sich bereits seit dem Jahr 2003 mit der Stadt Radeberg in Verhandlungen zum Erwerb bzw. Pacht von Gewerbegrundstücken an der Heinrich-Gläser-Straße. Eine Teilfläche wurde bereits im Jahr 2004 von ihm erworben.
Über die im Beschlusstext genannte Fläche möchte Herr Wirth einen Erbbaupachtvertrag mit der Stadt Radeberg abschließen. Die Erbbaupacht erfolgt auf der Grundlage des 2004 erstellten Verkehrswertgutachtens. Dabei wird eine Fläche von 298 m², die als Unland bezeichnet ist, in Abzug gebracht. Diese Fläche ist baulich nicht nutzbar, da als Böschung vorhanden und bewachsen mit Sträuchern und Bäumen ist. Die Pflege dieser Fläche übernimmt der Erbbaupächter. Der Verkehrswert beträgt somit 84.048,00 EUR zuzüglich 15.000 EUR für die aufstehende Fabrikhalle. Bei einem Erbbaupachtzins von 6 % ergibt sich eine Erbbaupacht von jährlich 5.942,88 EUR, die in monatlichen Teilbeträgen von 495,24 EUR zu zahlen ist.