Satzung zur Regelung des Kostensatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der FFW Radeberg (Kostensatzung)
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Regelung des Kostensatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der FFW Radeberg (Kostensatzung).
Durch den Beschluss der Feuerwehrsatzung der Stadt Radeberg vom 26.10.05 und den Forderungen der sächsischen Feuerwehrverordnung (Säsich. FwVO) vom 21.10.05 ist das Erstellen einer einheitlichen Kostensatzung für die FFW Radeberg unabdingbar.