Satzung über die Aufwandsentschädigungen und Ehrungen der Funktionsträger, den Ersatz der Auslagen und die Versorgung mit Verpflegung bei Einsätzen für ehrenamtliche Angehörige der FFW Radeberg (Entschädigungssatzung)
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung und Ehrungen der Funktionsträger, den Ersatz der Auslagen und die Versorgung bei Einsätzen für ehrenamtliche Angehörige der FFW Radeberg (Fw-Entschädigungssatzung).
Durch den Beschluss der Feuerwehrsatzung der Stadt Radeberg vom 26.10.05 und den Forderungen der sächsischen Feuerwehrverordnung (Säsich. FwVO) vom 21.10.05 ist das Erstellen einer einheitlichen Fw- EntschädigungsSatzung für die FFW Radeberg unabdingbar.