2. Änderung des B-Planes Nr. 1, Änderung der Festsetzung 3.3 im Text Teil B Billigungsbeschluss Beschluss zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 13 BauGB
Mit Schreiben vom 06.10.2005 beantragte Herr Stratmann von RUR ELEKTRO GmbH die Änderung von Festsetzung 3.3 des B - Planes Nr. 1. Herr Stratmann ist Eigentümer des Objektes Badstr. 73, Flstck. 480/5 und 487/11 (ehemals Bruns Fenster & Türen GmbH). Nach Aussagen von Herrn Stratmann hat er schon immer große Schwierigkeiten, sein Objekt zu vermieten. Nun bietet sich für ihn die Möglichkeit, eine Filiale des Fressnapf Tiernahrungs-GmbH ansiedeln zu können. Es soll hier Betrieb, Lagerung, Tiernahrung Groß- und Einzelhandel betrieben werden.
Aus städtebaulicher Sicht wäre gibt es keine zwingenden Argumente, den Einzelhandel im Gewerbegebiet entlang der Badstr. (Baufeld 10) auszuschließen. Es handelt sich hier um verkehrlich günstig gelegene Grundstücke. Eine Beeinträchtigung der Umgebungsbebauung durch zusätzliche verkehrliche Belastung des Kundenverkehrs ist nicht zu erwarten.