Überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 18.754,04 EUR
Der Stadtrat beschließt die überplanmäßige Ausgabe an Kreisumlage in Höhe von 18.754,04 EUR durch Mehreinnahmen von Gewinnanteilen des Zweckverbandes Energie Ostsachsen zu decken.
Auf der Grundlage des § 26 des Finanzausgleichsgesetzes - FAG des Freistaates Sachsen vom 26.04.2005 und der rechtskräftigen Haushaltssatzung 2005 des Landkreises Kamenz erhob dieser mit Bescheid vom 23.06.2005 gegenüber der Stadt Radeberg eine Kreisumlage in Höhe von 3.005.144,04 EUR, die um 18.754,04 EUR über dem Planansatz des am 27.10.2004 beschlossenen Haushaltes der Stadt Radeberg liegt.
Die Kreisumlage bemisst sich entsprechend der Haushaltssatzung des Landkreises Kamenz mit 25,0 v.H. auf die Umlagegrundlagen, die Steuerkraftmesszahl und Schlüsselzuweisung der Stadt Radeberg.
Die Zuständigkeit der Beschlussfassung durch den Stadtrat ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Radeberg.