Beschluß 36/05 vom 27.04.2005 (Beschlußvorlage 30/05)
Betreff
Fortführung des Verfahrens zum B-Plan "Siedlung Rossendorf" Abwägungsbeschluss Billigungsbeschluss Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlußtext
- Die Abwägung (Stand 13.04.2005) zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behördenbeteiligung und der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planungsstand 27.10.2004 sowie aus der öffentlichen Auslegung des Planungsstandes 27.10.2004 wird in allen Punkten beschlossen.
- Der Entwurf des B-Planes "Siedlung Rossendorf', bestehend aus Planzeichnung, dem Text Teil B und integriertem Grünordnungsplan, Bearbeitungsstand 13.04.2005 wird gebilligt. Eine Begründung Teil C, ein Grünordnungsplan Teil D und ein Lärmgutachten sind beigefügt.
- In Anwendung von § 233 BauGB wird das begonnene Verfahren nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften zu Ende geführt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Auslegung nach § 3 BauGB durchzuführen. Es wird bestimmt, dass nur zu den Änderungen erneut Stellung genommen werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine Beteiligung der von der Änderung betroffenen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 BauGB durchzuführen. Es wird bestimmt, dass nur zu den Änderungen erneut Stellung genommen werden kann.
Begründung
Es haben sich Änderungen aus der durchgeführten Offenlage und Beteiligung der TOB zum Planungsstand 27.10.2004 ergeben. Alle Änderungen in den Festsetzungen und der Begründung wurden deutlich markiert (grau hinterlegt).