Ergänzungssatzung Flurstück 1500/4 Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB Billigungsbeschluss Beschluss zur Offenlage nach § 13 BauGB
Das Flstck. 1500/4 gehört nicht zur im Zusammenhang bebauten Ortslage. Im Entwurf des Flächennutzungsplanes wurde es als Bauland ausgewiesen. Der Verkauf fand statt. Der Bauherr beabsichtigt noch dieses Jahr ein Wohngebäude (Einfamilienhaus) zu errichten. Die Möglichkeit einer Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB wurde seitens der Unteren Bauaufsichtsbehörde abgelehnt. Vorgespräche fanden bereits statt.