Beschluß 83/04 vom 29.09.2004 (Nichtöffentlich, Beschlußvorlage 77/04)
Betreff
Stundung der Gewerbesteuerforderung für die Steuerjahre 1992, 1993, 1994
Beschlußtext
Der Stadtrat beschließt die Gewerbesteuerforderungen für die Steuerjahre 1992, 1993 und 1994 sowie anfallende Mahngebühren und Säumniszuschlage in Höhe von insgesamt 19.512,39 EUR gegen Sicherheitsleistung zinslos zu stunden
- unter der Auflage, ab 01.01.2005 monatlich 500,00 EUR als Raten zu zahlen,
- mit der Maßgabe, dass zusätzlich alle anfallenden Rechnungen aus Bau- und Reparaturleistungen aufgerechnet werden, um schnellstmöglich einen Ausgleich der Forderungen zu erreichen,
- unter Befristung auf den Zeitpunkt der vollständigen Tilgung gemäß vorstehenden Zahlungsplan,
unter Beifügung der üblichen Nebenbestimmungen (Widerrufsvorbehalt usw.).