Neufassung des Gesellschaftsvertrages der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg
Der Stadtrat beschließt den Gesellschaftsvertrag der WVR Wärmeversorgung GmbH Radeberg in der beiliegenden Fassung.
Das Gesetz zur Änderung des kommunalen Wirtschaftsrechtes und des Sächsischen Wassergesetzes vom 04.03.2003 änderte u.a. den Dritten Abschnitt der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen (SächsGemO) die Unternehmen und Beteiligungen der Gemeinde betreffend. Der neu gefasste § 96 der SächsGemO bestimmt die Anforderungen an den Inhalt von Gesellschaftsverträgen. Der nach den Bestimmungen der SächsGemO erarbeitete Entwurf des Gesellschaftsvertrages wurde dem Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 24.05.2004 vorgelegt. Neben den gesetzlichen Anforderungen nach der SächsGemO erfolgte eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages auf die hundertprozentige Gesellschafterin Stadt Radeberg sowie die Umstellung und Glättung des Stammkapital von DM auf EUR. Die Erhöhung des Stammkapitals durch Glättung erfolgt durch Entnahme aus der Rücklage. Der Entwurf fand in der Aufsichtsratssitzung Zustimmung, sollte jedoch der Rechtsaufsichtbehörde zur Vorprüfung vorgelegt werden. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 22.06.2004 bestätigt, dass die Bestimmungen der SächsGemO in den Entwurf eingeflossen sind, jedoch gab sie noch einige Hinweise und Anregungen. Der der Beschlussvorlage beiliegende Entwurf berücksichtigt diese Hinweise und Anregungen. Er wird nochmals in der Aufsichtsratssitzung am 13.09.2004 vorgestellt.