Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbandes "Obere Röder"
Der Stadtrat beschließt zur Sicherheitsneugründung des Abwasserzweckverbandes "Obere Röder" die Verbandssatzung in der Neufassung, Stand 06.09.2004, zu vereinbaren und stimmt dem Beschluss dieser Satzung im Wege der Änderung der bisherigen VerbandsSatzung durch die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu.
An den ursprünglichen Gründungen von Zweckverbänden haben sich ernstliche Zweifel ergeben. Aufgrund dieser Tatsache hatte der Landtag am 18. April 2002 das Gesetz zur Erleichterung der Sicherheitsneugründung von Zweckverbänden und zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit beschlossen. Um auch alle Zweifel zu beseitigen, hat sich der Abwasserzweckband Obere Röder mit Sitz in Radeberg entschlossen, eine Sicherheitsneugründung durchzuführen. Der vorliegende Beschlusstext wurde vom Zweckverband verfasst, da nur durch eine übereinstimmende Beschlussfassung aller Mitgliedsgemeinden mit gleichen Inhalt der Verfahrenablauf zur Sicherheitsneugründung gesichert ist. Nach § 2 Abs. 1 des o.g. Gesetzes wird eine Sicherheitsneugründung durchgeführt, indem
Abs. 4 des § 2 lautet: Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilt eine einheitliche Genehmigung. §§ 12 und 13 SächsKomZG gelten entsprechend. Wurde die Rechtsaufsicht über den bisherigen Zweckverband durch das Staatsministerium des Innern nach § 74 Abs. 1 Satz 2 SächsKomZG übertragen, gilt die Übertragung auch für den neuen Zweckverband. Die bisherige Satzung wurde unter Beachtung neuer gesetzlicher Bestimmungen und klarstellender Textpassagen in eine Neufassung (Stand 20.07.2004) gebracht und der Rechtsaufsichtbehörde (RP Dresden) zur Vorprüfung übergeben. Die vom RP Dresden mit Schreiben vom 03.09.2004 erbetenen Änderungen wurden in die Fassung vom 06.09.2004 eingearbeitet. Die Änderungen der neugefassten Satzung mit Stand vom 06.09.2004 gegenüber der Fassung vom 10.06.1996 (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 29 vom 18.07.1996) und der 1. Änderungen vom 01.12.1997 (veröffentlicht im Mitteilungsblatt des Landkreises Kamenz und Bischofswerda, Genehmigung vom RP Dresden durch Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.1997) und der 2. und 3. Änderung vom 27.03.2000 (veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 20 vom 18.05.2000), die sich auf die erste Fassung vom 20.07.2004 beziehen, werden durch Kursivschrift hervorgehoben, diejenigen, die sich auf das Schreibens des RP Dresden beziehen, werden mit Unterstreichungen hervorgehoben.