Wahl des 1. Stellvertreters / der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters
Der Stadtrat wählt offen als ersten Stellvertreter des Bürgermeisters der Stadt Radeberg folgenden Stadtrat: Herrn Christoph Heinze
Entsprechend § 54 SächsGemO sind in den Gemeinden ohne Beigeordnete durch den Gemeinderat aus seiner Mitte ein oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters zu wählen. § 11 der Hauptsatzung der Stadt Radeberg regelt für die Stadt Radeberg die Bestellung von zwei Stellvertretern des Bürgermeisters.