Einziehung einer Widmung
Der Stadtrat beschließt eine Änderung der Widmung des als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesenen Flurstückes Nr. 437/15 der Gemarkung Liegau-Augustusbad. Vom Flurstück Nr. 437/15 soll für eine noch zu vermessende, in der Anlage gekennzeichnete Teilfläche die Widmung als öffentliche Verkehrsfläche eingezogen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren durchzuführen.
Auf Antrag der Eigentümer des Flurstückes Nr. 437/14 der Gemarkung Liegau-Augustusbad soll die betroffene Teilfläche nach erfolgter Einziehung der Widmung an die Antragsteller veräußert und durch diese mit einem Doppelcarport bebaut werden.