Vorzeitige Grundbuchbelastung des Grundstückes Langebrücker Straße 18 durch Fam. Boden
Der Stadtrat erteilt hiermit die Vollmacht zur vorzeitigen Grundbuchbelastung des Grundstückes Langebrücker Straße 18, Flurstück 437/12 der Gemarkung Liegau-Augustusbad, in Höhe von 14 0.000,00 Euro durch die Erwerber Diana und Maik Boden.
Der Verkauf des Grundstückes Langebrücker Straße 18 an die Eheleute Boden wurde am 24.09.2003 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss-Nr. 73/03). Die Höhe der Grundbuchbelastung stand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht fest. Der Kaufvertrag wurde am 06.04.2004 beim Notar Dr. Braun beurkundet (UR-Nr. 445/2004). Zur Genehmigung des Kaufvertrages nach § 83 SächsGemO ist der Beschluss des Stadtrates für die Grundbuchbelastung erforderlich.