Einschluss von Terrorismusschäden in die Gebäude- und Inventarversicherung der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt Terrorismusschäden in die bestehenden Versicherungsverträge für die Gebäude der Stadt Radeberg nicht einzuschließen.
Mit der Entwicklung des Terrorismus (Ereignisse am 11. September 2001) in den letzten Jahren wurden von den Versicherungsunternehmen die bisher mit der Feuerversicherung gedeckten Risiken herausgenommen. Die Versicherung gegen Terrorismusschäden ist extra abzuschließen. Die Definition von Terrorismus ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Dabei ist es nicht möglich, einzelne Objekte der Stadt Radeberg gegen Terrorismusschäden zu versichern, da dies in Verbindung mit der bestehenden Gebäudeversicherung zu sehen ist. Die Jahreshöchstentschädigung im Schadenfall berechnet sich nach den Objekten mit dem höchsten Einzelrisiko (hier an erster Stelle Schloss Klippenstein). Wenn die Versicherungssumme 25 Mio EUR übersteigt, kann der Versicherungsschutz nicht mehr durch die Sparkassenversicherung gewährleistet werden sondern es wird ein Nachversicherungsunternehmen mit der Absicherung dieser Verträge beauftragt. In Deutschland hat sich dazu ein Versicherungsunternehmen (Extremus Versicherungs-AG) gegründet. Die speziellen Vertragsbedingungen sind in den Anlagen 1 und 2 ersichtlich. Die Gesamtprämie für die Terrorismusversicherung würde für das Jahr 2004 6.645,83 EUR betragen.