Einschluss von Terrorismusschäden in die Gebäude- und Inventarversicherung des Alten- und Pflegeheimes der Stadt Radeberg
Der Stadtrat beschließt Terrorismusschäden in die bestehenden Versicherungsverträge für die Gebäude des Alten- und Pflegeheimes der Stadt Radeberg nicht einzuschließen.
Mit der Entwicklung des Terrorismus (Ereignisse am 11. September 2001) in den letzten Jahren wurden von den Versicherungsunternehmen die bisher mit der Feuerversicherung gedeckten Risiken herausgenommen. Die Versicherung gegen Terrorismusschäden ist extra abzuschließen. Die Definition von Terrorismus ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Das Angebot für den Einschluss von Terrorismusschäden für das Objekt Alten- und Pflegeheim der Stadt Radeberg liegt als Anlage bei. Der Jahresbeitrag für das Objekt Alten- und Pflegeheim würde 1.140,00 EUR zuzüglich 16 % Versicherungssteuer betragen.